Tiere sind keine Sachen, sondern fühlende Geschöpfe, denen von menschlicher Seite Respekt, Würde und Wertschätzung entgegenzubringen ist. Tiere verdienen folglich ebenso den verstärkten gesetzlichen Schutz, um vor Leid, Qualen und nicht artgerechten Umgangs- und Haltungsformen durch den Menschen bewahrt zu werden. Mahatma Gandhi wird die Aussage zugeschrieben, dass man die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation daran messen kann, wie sie ihre Tiere behandeln. Diesem Gedanken Gandhis folgend sollte eine Kulturnation wie Österreich (und ein Kontinent Europa mit mehreren tausenden Jahren an Kulturgeschichte) den Schutz der Tiere umfassend verbessern bzw. Tierschutzgesetze weitreichend verschärfen.
Echter Tierschutz für unser Land
Das Thema Tierschutz ist seit 2013 durch das „BVG Nachhaltigkeit“ offiziell zum Staatsziel Österreichs erhoben worden. Damit wurde (formell) ein wichtiger Schritt in die Stärkung und Aufwertung des Schutzes der Tiere in unserem Land getan. Folglich müssen von staatlicher Seite nunmehr endlich verstärkt konkrete gesetzliche Verbesserungen bzw. Verschärfungen zum Schutz von Tieren erlassen werden.
Tierschutz in seiner konkreten Ausgestaltung umfasst eine große Anzahl von Themen- und Regelungsbereichen. Insbesondere in der Steiermark mit ihrer vielfach land- und forstwirtschaftlich geprägten Landschaft ist dies zu betonen. Der Landwirtschaft kommt die verantwortungsvolle Aufgabe zu, Natur-, Landschafts- und Tierschutz im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit und Arbeitsweisen miteinander in Einklang zu bringen. Wir lehnen die bedauerlicherweise weiterhin praktizierte Massentierhaltung mit ihren teils tierschutzfeindlichen Haltungs- und Produktionsweise entschieden ab. Insbesondere das bereits beschlossene Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung für das Jahr 2040 muss ehestmöglich realisieret werden. Die Steiermark muss diesbezüglich als Vorreiter in Österreich agieren und dieses Verbot der Vollspaltenböden bereits 2030 gänzlich umgesetzt haben. Den Landwirten ist dafür der tierschutzrelevante Umbau der Stallungen mit finanziellen Förderungen maßgeblich zu erleichtern.
Qualzucht ist laut dem österreichischen Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten. Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Qualzüchtungen vorzunehmen oder Tiere mit Qualzuchtmerkmalen zu importieren, erwerben, vermitteln, weiterzugeben oder auszustellen. Auch bei einigen landwirtschaftlichen Nutztieren, die zu „landwirtschaftlichen Leistungsmaschinen“ denaturiert bzw. gezüchtet worden sind, kann mittlerweile von Qualzüchtungen gesprochen werden, die umgehend ebenso verboten werden müssen.
Die Steiermark ist ein Bundesland in dem das Jagdwesen eine besondere Bedeutung hat. Wir als KFG bekennen uns zur Jagd im Rahmen des Nachhaltigkeitsprinzips und erkennen diese als wichtigen Regulator der Wildbestände sowie tragende Säule des Naturschutzes in unserem Land an. Anzumerken ist jedoch auch, dass das Steiermärkische Jagdgesetz auch tierschutzkonform reformiert werden muss. Insbesondere ist es weiterhin möglich unter gewissen Bedingungen Hunde und Katzen zu erschießen, wenn diese Wild nachstellen bzw. sich unbeaufsichtigt im Wald aufhalten. Wir sprechen uns diesbezüglich für eine Reform des Steiermärkischen Jagdgesetztes aus und fordern ein absolutes Abschussverbot von Hunden und Katzen.
Eine artgerechte Haltung von Hunden stellt insbesondere in urbanen Gebieten eine besondere Herausforderung für deren Besitzer dar. Eine der Grundvoraussetzungen für eine artgerechte Haltung von Hunden ist ausreichender Auslauf. Die Schaffung von Hundewiesen sowie „Freilaufzonen“ für Hunde (nach dem Vorbild Wiens) ist folglich ein wichtiger tierschutzrelevanter Beitrag für alle Hundebesitzer, den das Land Steiermark leisten kann.
Der Tierschutz-Gedanke ist eine historische Errungenschaft unserer Gesellschaft in unserem Land und darf nicht auf dem politischen Altar der Multikulturalität bzw. einer Religion geopfert werden. Wir sprechen uns folglich für ein absolutes Verbot von Schächtungen aus und lehnen diese tierquälerische Form des rituellen Tötens von Tieren entschieden ab. Wir brauchen in unserem Land ein absolutes Schächtungsverbot nach dem Vorbild Norwegens, Islands oder Dänemarks.
Konkret fordern wir daher:
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absolutes Schächtungsverbot nach dem Vorbild Norwegens, Dänemarks bzw. Islands
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Abschaffung von Spaltenböden in der Schweinehaltung bis 2030 sowie den
tierschutzrelevanten Umbau der Stallungen mit maßgeblich finanziellen Förderungen für die Landwirte -
Qualzuchtverbot auch für landwirtschaftliche Nutztiere
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absolutes jagdliches „Abschussverbot“ für Hunde und Katzen
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Schaffung von „Freilaufzonen“ für Hunde